1.  Gültigkeitsbereich

AGBs von Ingenieurbüro Font, Trifelsstraße 16, 76846 Hauenstein, für Entwicklungsleistungen im Kundenauftrag.

2.  Allgemeines

Das Ingenieurbüro Font (im weiteren als IBF bezeichnet) bietet Firmenkunden die in einem Angebot aufgeführten Leistungen zu nachfolgend aufgeführten Konditionen an:

3.  Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

An eigenen Zeichnungen, eigenen Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4.  Exklusivität

Das Nutzungsrecht der Entwicklungsergebnisse liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Allgemein angelegte Daten in Bibliotheken können von IBF weiterverwendet werden, sofern dies auf öffentlich zugänglichen Daten basiert. So können Bausteine in Bauteilbibliotheken fürs Layout oder entwickelte Softwarebibliotheken weiterhin vom Auftragnehmer genutzt werden, sofern kein spezifischer Kundenzusammenhang besteht, wie das beispielsweise der Fall wäre bei vom Kunde entwickelten Asics)

Erzeugte ECAD-Daten, Gerber- und Bestückdaten, Fertigungsdatensätze, 3D-Daten und diverse Dokumentationen werden vollständig dem Kunden zur Verfügung gestellt, sodass dieser stets Herr seiner Entwicklung bleibt.

5.  Gewährleistung und Haftung

Entwicklungsaufträge sind immer Entwicklungsdienstleistungen. Daher findet ausschließlich das Dienstvertragsrecht Anwendung. Die Verantwortung für das Produkt trägt der Kunde, insbesondere

  • die Produkthaftung, die Haftung für Planungsfehler, die Haftung für Brandgefahren
  • Haftung durch unsachgemäßen Betrieb bzw. Bedienerfehler,
  • Haftung für Rückholungen oder Ersatzbeschaffungen.
  • mögliche Gefährdungen von Menschen oder Tieren oder dessen Gesundheit,
  • Risiken für den Betrieb von Maschinen
  • die Patenthaftung (ev. Verletzung von Schutzrechten anderer),
  • Risiken der Umwelt und Entsorgung (im wesentlichen Recycling)

trägt ausschließlich der Kunde, bzw. deren Auftraggeber. Für die Entwicklung und Prototypenbereitstellung leistet das Ingenieurbüro Font Unterstützung wie in den Angeboten beschrieben.

Für den Einbau im System trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Beanstandungen sind uns nach Abnahme innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen. Das betrifft insbesondere eine mögliche Nacharbeit. Entwicklungen laufen immer in Zyklen mit mehreren Runden an Mustern und Entwicklungsschritten (A-Muster, B-Muster, C-Muster). Ein Mangel an den ersten Mustern ist insofern normal, da eine Elektronik meist nie im ersten Schritt fehlerfrei läuft. IBF haftet für keinerlei Schäden jedweder Art, die sich aus dem Einsatz von nicht abgenommenen Entwicklungen bei Dritten ergeben. Dies gilt besonderes dann, wenn der Auftraggeber noch nicht vollständig fertige Entwicklungen von IBF zum Einsatz bringt.

Zur Produkteinführung gehört immer auch eine Qualifizierung (Lebensdauertests, EMV-Tests, Normenrecherche und Prüfung, CE-Zeichen-Erteilung,…).

Generell übernimmt der Kunde die Haftungsübernahme, da dieser die Elektroniken in den Markt bringt, und auch den Nutzen davon hat.

6.  Zahlungs- und Lieferbedingungen

Die Abrechnung erfolgt entweder nach angefallenem Zeitaufwand monatlich (bei größerer Aufgabenstellung, sonst nach Abschluss oder Teilrechnung). Alternativ gilt für Entwicklungsaufträge die folgende Zahlungsweise: 33% bei Auftragsvergabe, 33% bei Lieferung und 34% nach Abnahme. Zahlungsziel ist 30 Tage ohne Abzug. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten (Anfahrt, Spesen) können entstehen.

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich. Der Auftrag kann von beiden Seiten (Auftraggeber und IBF) in gleicher Form, unter Angabe von Gründen, abgebrochen werden. Zur Abrechnung kommen dann die bereits durchgeführten Auftragsteile. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

IBF behält sich die Erteilung einer Liefersperre für die Dauer des Zahlungsverzuges vor. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

IBF behält sich vor, einen Entwicklungsauftrag abzubrechen, sofern objektive Gründe vorliegen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunde wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Sicherheit zu erbringen.

Unabhängig dessen sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

7.  Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, solange uns noch Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen. Dienstleistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IBF. Vor der Eigentumsübertragung ist eine Serieneinführung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von IBF nicht zulässig.

IBF und Auftraggeber verpflichten sich, in bestmöglicher Weise zusammenzuarbeiten, um eine positive Auftragserfüllung zu gewährleisten.


8.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

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